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Solarspitzengesetz Februar 2025

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz gilt seit dem 25. Februar 2025. Was ändert sich für Betreiber von Bestandsanlagen und wie wirken sich Änderungen auf Modernisierungs- oder Neubaupläne aus. Wir geben einen Überblick und helfen mit unseren Produkten bei der Umsetzung. Kontaktiere uns gerne für weitere Beratung zu dem Thema.

ZUM VOLLSTÄNDIGEN ​​ARTIKEL

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Vergütung bei negativem Strompreis 
    Neu ins Netz integrierte Anlagen erhalten in Zukunft keine Einspeisevergütung in Tageszeiten mit negativen Börsenstrompreisen
  • SmartMeter und intelligente Anlagensteuerung sind Pflicht Neue Anlagen müssen mit SmartMeter und intelligenter Steuerung ausgestattet sein. Kauft man hier falsch, wird die Anlage bei 60% der PV-Leistung gedrosselt
  • Einspeisevergütung bleibt für netzdienliche Zeiten 
    Die Einspeisevergütung bleibt bestehen, aber sie sollte im Einzelfall deutlich niedriger ausfallen, weil nur noch vergütet wird, wenn der Börsenstrompreis nicht negativ ist
  • Stromspeicher können mit Netzstrom geladen werden und wieder einspeisen
    Allerdings muss man sich entscheiden, will man die Möglichkeit, den so genannten Graustrom über das ganze Jahr hinweg zu handeln, muss man sich für die Direktvermarktung entscheiden
Profitabler Weiterbetrieb der PV-Anlage für landwirtschaftliche Betriebe nach Ende der EEG-Förderung
Mit dem Ablauf der Einspeisevergütung nach dem EEG-Gesetz fällt für landwirtschaftliche Betriebe eine unbürokratische Einnahmequelle weg. Die Zeiten für die Familienbetriebe sind schwer: hohe bürokratische Auflagen, wirtschaftlicher Druck durch Freihandelsabkommen und nicht zuletzt erhöhte Risiken durch Seuchen.  Es eröffnen sich allerdings neue Möglichkeiten, Kosten zu sparen, das Betriebsrisiko zu minimieren und die bereits abgeschriebenen Solarinstallationen nachhaltig und wirtschaftlich weiter zu betreiben. Mit überschaubaren Investitionen und kurzen Amortisationszeiten.